Nach ihrer verwaltungsrechtlichen Ausbildung/Tätigkeit und dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg sammelte Rechtsanwältin Beinroth zunächst Erfahrungen in einer strafrechtlich ausgerichteten Kanzlei, ehe sie im Jahre 2006 ihre eigene Kanzlei gründete.
Rechtsanwältin Beinroth verfügt über Erfahrungen in Wirtschaftsstrafsachen und ist seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Immobilienrecht tätig. Je nach Bedarf erfolgt hier eine jahrelang erprobte Zusammenarbeit mit international tätigen Rechtsanwälten und Steuerspezialisten. Insbesondere die Projektentwicklung sowie der An- und Verkauf von Objekten sowie maklerrechtliche Fragestellungen werden in enger Absprache mit den Mandanten einer erfolgreichen Lösung zugeführt.