Strafvollzugsrecht

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Das Strafvollzugsrecht regelt den Strafvollzug, also den tatsächlichen Vollzug der Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt. Die rechtliche, aber auch persönliche und wirtschaftliche Betreuung von sich im Strafvollzug befindlichen Mandanten hat sich über die Jahre zu unserem Spezialgebiet entwickelt.

Die Mandatierung in diesem Bereich erfolgt nicht nur durch die Verurteilten selbst, sondern auch über renommierte Strafverteidiger, die diese spezielle Rechtsmaterie fachkundigeren Händen überlassen wollen.

Die Kanzlei Beinroth & Hartlage betreut Gefangene unter anderem in den Justizvollzugsanstalten Landsberg, Landshut, Stadelheim, Bernau, Aichach, Augsburg, Kaisheim, Mühldorf, Erding sowie im Isar-Amper-Klinikum in Haar.

Gemeinsam mit den Mandanten erarbeiten wir Wege durch den Strafvollzug sowie Perspektiven für die Zukunft. Fragen zu Vollzugslockerungen, offenem Vollzug, Therapiemaßnahmen, Beschäftigung als Freigänger usw. gehören zu unserem Tagesgeschäft.