Wirtschaftsstrafsachen

kanzlei_beinroth_hartlage_wirtschaftsstrafsachen

Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen, sollen die Kernbereiche des Wirtschaftsrechtes schützen. Wirtschaftsstraftaten werden seit den 90-er Jahren immer häufiger und vehementer verfolgt. Oftmals sind Hinweise von Wettbewerbern/Konkurrenten Anlass für Ermittlungen. Als Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied  drohen Ihnen erhebliche Gefahren strafrechtlicher Art. Auch für kleine Unternehmen gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Durch eine frühzeitige qualifizierte Beratung helfen wir Ihnen, Risiken zu minimieren. Wir unterstützen Sie bei einem erfolgreichen Krisenmanagement und vertreten bzw. verteidigen Sie, sollten bereits Ermittlungen im Gange sein.

Bei allen Straftatbeständen, die im Zusammenhang mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit stehen, wie z.B. Betrug, Untreue, Unterschlagung, Insolvenzstraftaten, Bankrott und Bestechung erhalten Sie von uns eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Beratung und Vertretung, falls notwendig in Zusammenarbeit mit hoch spezialisierten Zivil- und Steuerrechtlern.

Wir bieten Ihnen Qualität durch Spezialisierung und Erfahrung. Wir kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen und delegieren nicht auf Berufsanfänger.