Als Teilnehmer am Straßenverkehr und insbesondere als Beteiligter an einem Verkehrsunfall ist man häufig sowohl mit Problemen auf dem Gebiet des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, als auch mit zivilrechtlichen Fragen konfrontiert. Rechtsanwältin Hartlage berät und vertritt Sie im Verkehrsrecht umfassend, sowohl im Strafverfahren, als auch im Umgang mit Bußgeldbescheiden und Fahrerlaubnisentzug, sowie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.