BtM-Delikte

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Für Betäubungsmittelstraftaten drohen je nach Art und Weise der Begehung sowie der Menge der Betäubungsmittel Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren. Darüber hinaus die Entziehung der Fahrerlaubnis, Berufsverbot und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Gerade in Bayern werden Betäubungsmitteldelikte hart bestraft, insbesondere dann, wenn es sich nicht um einen Ersttäter handelt oder größere Mengen illegaler Drogen Gegenstand der Vorwürfe sind.

In Betäubungsmittelstrafsachen sind Sie von Anfang an in besonderem Maße auf die Hilfe eines erfahrenen Strafverteidigers angewiesen. Deshalb unser Rat: Machen Sie zunächst keinesfalls Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden und kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich für ein erstes, unverbindliches Beratungsgespräch.